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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B   

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https://dejure.org/2014,14265
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B (https://dejure.org/2014,14265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Der Senat hält dabei die Bewilligung von PKH allein aus dem Grund für gerechtfertigt, weil zumindest diskussionswürdig ist, ob sich die vorliegende Fallkonstellation von der dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. August 2011 zum Aktenzeichen B 14 AS 165/10 R zugrundeliegenden Fallkonstellation unterscheidet und die Klage daher hinreichende Erfolgsaussichten hat.

    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, B 14 AS 165/10 R; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 46/11 R).

    Das BSG stellte demgegenüber in seiner Entscheidung zum Az. B 14 AS 165/10 R zwar darauf ab, dass die Leistung (dort: ALG I) im Zeitpunkt ihrer Auszahlung noch nicht mit einem Rückzahlungsanspruch belastet war, weil bei noch nicht erfolgter Aufhebung ein bindender Bewilligungsbescheid bestand und sich der Hilfebedürftige erst dann auf eine Rückzahlungsverpflichtung berufen kann, wenn die Aufhebung nach den §§ 45, 48 SGB X erfolgt ist (BSG, aaO, Rn. 24).

    Von diesem Zeitpunkt an ist die Klägerin mit Schulden belastet, die bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen im streitigen Zeitraum keine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, Az. B 14 AS 165/10 R, Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 6 M 28.13

    Verweisung auf §§ 45 und 48 SGB 10 im Wohngeldrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Der Wohngeldbescheid vom 14. Dezember 2010 bewilligte Wohngeld-Leistungen für die ab dem 1. Februar 2011 von der Klägerin und ihrer Tochter nicht mehr bewohnten Wohnung in der "J.", sodass der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist (zu der Frage, ob es einer Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X bedarf, verneinend: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2013, OVG 6 M 28.13).

    Geht man davon aus, dass es hier einer Aufhebungsentscheidung nicht bedurfte, ist ein bereits bestehender Rückzahlungsanspruch im Zeitpunkt des Unwirksamwerdens der Bewilligung deswegen zu verneinen, weil die Erstattung - anders als bei einer Aufhebung nach §§ 45, 48 SGB X und damit in Abgrenzung zu dem vom BSG entschiedenen Sachverhalt - nicht lediglich spiegelbildlich zur rechtmäßigen Aufhebung ohne weitere Voraussetzungen nach § 50 Abs. 1 S. 1 SGB X erfolgt, sondern nach § 50 Abs. 2 SGB X. Nach dem Wortlaut des Abs. 2 sind die Vorschriften der §§ 45, 48 SGB X entsprechend anzuwenden, sodass auch im Rahmen der Erstattung Fragen wie die grob fahrlässige oder vorsätzliche unterlassene Mitteilung von Änderungen und Vertrauensschutzgesichtspunkte zu prüfen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2013, OVG 6 M 28.13).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, B 14 AS 165/10 R; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011, B 4 AS 46/11 R).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13
    Die endgültige Entscheidung über diese Rechtsfrage hat nicht im summarischen Verfahren der Prozesskostenhilfe, sondern im Hauptsacheverfahren zu erfolgen (Bundesverfassungsgericht 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05 -).
  • SG Berlin, 27.05.2016 - S 37 AS 22238/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Die Situation gleicht hier derjenigen des Schuldners im Privatinsolvenzverfahren, der erlangtes Einkommen an den Treuhänder zahlen muss (dazu BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 73/12 R) oder derjenigen eines Arbeitnehmers, der eine versehentliche Gehaltsüberzahlung sofort zurückzuzahlen hat (LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.4.2013 - L 15 AS 115/11; vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.4.2014 - L 7 AS 1116/13 B zur Anrechnung von Wohngeld, das nach § 28 Abs. 3 WoGG als rechtsgrundlos gewährt gilt).
  • SG Bayreuth, 15.11.2017 - S 9 BK 6/15

    Kinderzuschlag

    Das ist zu verneinen, wenn die Geldleistung bereits im Zeitpunkt des Zuflusses mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B - juris; BSG, Urteil vom 23. Juni 2011 - B 14 AS 165/10 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - L 34 AS 490/13
    Soweit der Beklagte mit seinen Bescheiden vom 15. Januar 2010 und 11. August 2011 nunmehr auch das dem Ehemann seit dem 01. Oktober 2008 (rückwirkend ab dem 01. Juli 2008) gezahlte Wohngeld als Einkommen des Ehemannes i.S.d. § 11 Abs. 1 SGB 2 in der Fassung vom 05. Dezember 2006 berücksichtigt (vgl. Schmidt in Eicher, SGB II, 3. A. 2013, Rn. 20 zu § 11a; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II; Rn. 214 zu § 11a; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. April 2014 - L 7 AS 1116/13 B - in juris Rn. 24) und den dessen Bedarf übersteigenden Anteil als Einkommen der Kläger angerechnet hat, begegnet dies (auch angesichts der rechtskräftigen Entscheidung des SG vom 05. September 2014 zu dem Az. S 158 AS 15618/10) keinen Bedenken.
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13   

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https://dejure.org/2018,89157
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13 (https://dejure.org/2018,89157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13 (https://dejure.org/2018,89157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 7 AS 1116/13 (https://dejure.org/2018,89157)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Denn er ist gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 SGB II (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850)) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 als Rechtsnachfolger an die Stelle der ARGE-R. Kreis getreten (vgl. dazu etwa Bundessozialgericht (BSG) BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 13); BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 5).

    Die angefochtenen Bescheide sind ferner hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X; vgl. hierzu etwa BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 16); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnrn. 15 f.); BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - (juris Rdnrn. 17 ff.)).

    Missachtet der Begünstigte die klaren und eindeutigen Hinweise in einem Merkblatt oder die konkreten, unzweideutigen Abfragen in einem Antragsvordruck und konnte er dies nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand erkennen, so begründet dies, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, regelmäßig Kenntnis oder zumindest grobe Fahrlässigkeit (vgl. BSGE 44, 264, 273; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - (juris Rdnr. 23); ferner BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

    Dies gilt auch mit Bezug auf die am 14. September 2005 von dem Notar G. sowie am 6. Oktober 2005 von N.I. in bar erhaltenen Beträge in Höhe von 800, 00 Euro bzw. 10.000,00 Euro (vgl. zum Verschweigen durch Unterlassen BSGE 96, 285, 290 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4; BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

    Auf Grund der vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflichten durch den Kläger ist die rechtswidrige Leistungsbewilligung in den jeweiligen Bewilligungsabschnitten im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 30. September 2006 wesentlich veranlasst worden (zum Kausalzusammenhang vgl. BSGE 47, 28, 31 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Die angefochtenen Bescheide sind ferner hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X; vgl. hierzu etwa BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 16); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnrn. 15 f.); BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - (juris Rdnrn. 17 ff.)).

    Aus dem Bescheid vom 26. Februar 2007 geht hervor, dass die Beklagte sämtliche die jeweiligen Bewilligungsabschnitte regelnden Verwaltungsentscheidungen in vollem Umfang zurücknehmen wollte, sodass es wegen der Erkennbarkeit der Bezugsmonate für den Kläger einer näheren Differenzierung nach Monaten sowie nach Leistungsarten (Regelleistung, KdUH) nicht bedurfte (vgl. BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 1)).

    Eine dem Hilfesuchenden anzulastende Beweisnähe kann sich etwa daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben zu Vermögen unterlassen worden sind mit der Folge der Erschwerung der Aufklärung des Sachverhalts in späteren Jahren (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 33); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 32)).

    Vielmehr war der nach § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V einzelfallbezogen zu bestimmende Zeitraum der Verteilung als unbestimmter Rechtsbegriff ausfüllungsbedürftig und unterlag uneingeschränkter richterlicher Kontrolle; als zulässige Sachgesichtspunkte für die Angemessenheit der Verteilung, die Belassung eines (geringfügigen) Anspruchs auf SGB II-Leistungen bei der Anrechnung und die zeitliche Dauer des Verteilzeitraums hat die höchstrichterliche Rechtsprechung beispielsweise die Höhe der einmaligen Einnahme, den möglichen Bewilligungszeitraum sowie den Umstand erachtet, ob der Hilfebedürftige durch die Höhe des festgesetzten monatlichen Betrags seinen Krankenversicherungsschutz behalten kann (vgl. BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 22)).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Als Insolvenzforderungen zu behandeln sind darüber hinaus lediglich die Forderungen, die bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden waren; maßgeblich ist der anspruchsbegründende Tatbestand als solcher, nicht dagegen der Zeitpunkt des Erlasses eines Bescheids über die Erstattungsforderung (vgl. BVerwGE 151, 302 (Rdnrn. 14 ff.); ferner BSG SozR 4-7912 § 55 Nr. 1 (Rdnrn. 16 f.)).

    Darauf, dass Träger der öffentlichen Verwaltung ihre Insolvenzforderungen wegen § 87 InsO nur nach Maßgabe der Insolvenzordnung geltend machen können (vgl. BVerwGE 151, 302 (Rdnr. 11); BVerwG Buchholz 316 § 35 VwVfG Nr. 54), bedarf es nach allem vorliegend keines weiteren Eingehens.

    Nicht weiter erörtert werden soll ferner der Umstand, dass der Kläger die Restschuldbefreiung (und im Übrigen auch das Insolvenzverfahren) erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vom 19. Februar 2013 offenbart hat, wobei allerdings sein gesamtes Verhalten darauf hindeutet, dass er es darauf angelegt hatte, Forderungen des Beklagten, der nach den Angaben seines Prozessvertreters in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2018 von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte, bewusst zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu verschweigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 34/08 - (juris Rdnrn. 16 ff.); BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 - (juris Rdnr. 26); BVerwGE 151, 302 (Rdnr. 22); ferner zur sittenwidrigen Urteilserschleichung BSGE 60, 251 = SozR 1500 § 141 Nr. 15)).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Da eine Pfändung nicht zu Lasten öffentlicher Mittel erfolgen darf, dürfen dem Schuldner bei der Zwangsvollstreckung keine Gegenstände entzogen werden, die ihm der Staat aus sozialen Gründen mit Leistungen der Sozialhilfe wieder zur Verfügung stellen müsste (BSGE 112, 85 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 55 (jeweils Rdnr. 20); ferner Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. Juni 2013 - IX ZR 310/12 - (juris Rdnr. 8)).

    Deshalb unterliegt Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse (vgl. BSGE 112, 85 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 55 (jeweils Rdnrn. 15 ff.)).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Zwar trifft grundsätzlich die Behörde die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit eines Bewilligungsbescheids, wenn sie ihn zurücknimmt (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnrn. 32 f.); BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 14 (Rdnr. 30)).

    Eine dem Hilfesuchenden anzulastende Beweisnähe kann sich etwa daraus ergeben, dass bei der Antragstellung Angaben zu Vermögen unterlassen worden sind mit der Folge der Erschwerung der Aufklärung des Sachverhalts in späteren Jahren (BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 (jeweils Rdnr. 33); BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 (jeweils Rdnr. 32)).

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Ob der Leistungsempfänger schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) die erforderliche Anzeige unterlassen hat, richtet sich nach seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seinem Einsichtsvermögen und Verhalten und den besonderen Umständen des Falls (BSGE 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 10 (juris Rdnr. 27); BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 (juris Rdnr. 23)).

    Missachtet der Begünstigte die klaren und eindeutigen Hinweise in einem Merkblatt oder die konkreten, unzweideutigen Abfragen in einem Antragsvordruck und konnte er dies nach seiner Persönlichkeitsstruktur und seinem Bildungsstand erkennen, so begründet dies, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, regelmäßig Kenntnis oder zumindest grobe Fahrlässigkeit (vgl. BSGE 44, 264, 273; BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - (juris Rdnr. 23); ferner BSGE 113, 184 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 13 (jeweils Rdnr. 22)).

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Nicht weiter erörtert werden soll ferner der Umstand, dass der Kläger die Restschuldbefreiung (und im Übrigen auch das Insolvenzverfahren) erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vom 19. Februar 2013 offenbart hat, wobei allerdings sein gesamtes Verhalten darauf hindeutet, dass er es darauf angelegt hatte, Forderungen des Beklagten, der nach den Angaben seines Prozessvertreters in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2018 von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte, bewusst zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu verschweigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 34/08 - (juris Rdnrn. 16 ff.); BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 - (juris Rdnr. 26); BVerwGE 151, 302 (Rdnr. 22); ferner zur sittenwidrigen Urteilserschleichung BSGE 60, 251 = SozR 1500 § 141 Nr. 15)).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08

    Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Nicht weiter erörtert werden soll ferner der Umstand, dass der Kläger die Restschuldbefreiung (und im Übrigen auch das Insolvenzverfahren) erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vom 19. Februar 2013 offenbart hat, wobei allerdings sein gesamtes Verhalten darauf hindeutet, dass er es darauf angelegt hatte, Forderungen des Beklagten, der nach den Angaben seines Prozessvertreters in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2018 von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte, bewusst zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu verschweigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 34/08 - (juris Rdnrn. 16 ff.); BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 - (juris Rdnr. 26); BVerwGE 151, 302 (Rdnr. 22); ferner zur sittenwidrigen Urteilserschleichung BSGE 60, 251 = SozR 1500 § 141 Nr. 15)).
  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/85

    Rechtskraft eines Urteils - Sittenwidrige Herbeiführung - Zurücktreten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Nicht weiter erörtert werden soll ferner der Umstand, dass der Kläger die Restschuldbefreiung (und im Übrigen auch das Insolvenzverfahren) erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vom 19. Februar 2013 offenbart hat, wobei allerdings sein gesamtes Verhalten darauf hindeutet, dass er es darauf angelegt hatte, Forderungen des Beklagten, der nach den Angaben seines Prozessvertreters in der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2018 von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte, bewusst zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu verschweigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 34/08 - (juris Rdnrn. 16 ff.); BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 - (juris Rdnr. 26); BVerwGE 151, 302 (Rdnr. 22); ferner zur sittenwidrigen Urteilserschleichung BSGE 60, 251 = SozR 1500 § 141 Nr. 15)).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 21/17

    Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 1116/13
    Das muss auch vorliegend gelten, soweit bedarfsdeckendes, pfändungsfreies Einkommen und Vermögen im Sinne des SGB II betroffen ist (vgl. im Übrigen zum umgekehrten Fall der Pfändung von nachgezahlten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 21/17 - (juris Rdnrn. 11 ff.) (entspr. Anwendung von § 850k Abs. 4 Satz 1 ZPO)).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

  • BGH, 20.06.2013 - IX ZR 310/12

    Pfändbarkeit des Erstattungsanspruchs des Arbeitslosengeld II beziehenden

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 357/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast -

  • BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 152.96

    Grundsätzliche Klärungsbedürfigkeit einer Rechtsfrage - Auslegung und

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